Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Es wird wie folgt unterteilt:
Strafsachen
- gegen Erwachsene
- gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und
- gegen Heranwachsende (18-21 Jahre).
Es werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter (Straftaten, die mit einer Strafe bis zu 2 Jahren bedroht sind)
- Anklagen durch ein Schöffengericht - besetzt mit einem Richter und zwei Laienrichtern (Straftaten, die mit einer Strafe bis zu 4 Jahren bedroht sind)
Anklagen durch ein Jugend- bzw. Jugendschöffengericht
- Privatklageverfahren
- Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
- kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
- sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, Telefonüberwachungen usw.)
- Bewährungsüberwachungen
- Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch Rechtpfleger
- Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
- Vollstreckung von Freizeitarresten
- Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
- Abschiebehaftsachen.
Bußgeldabteilung:
- Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von -Bußgeldbescheiden)