Amtsgericht Bielefeld

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Strafabteilung

Die Strafabteilung im Allgemeinen
Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Es wird wie folgt unterteilt:

Strafsachen

  • gegen Erwachsene
  • gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und
  • gegen Heranwachsende (18-21 Jahre).

Es werden folgende Verfahren bearbeitet:

  1. Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter (Straftaten, die mit einer Strafe bis zu 2 Jahren bedroht sind)
  2. Anklagen durch ein Schöffengericht - besetzt mit einem Richter und zwei Laienrichtern (Straftaten, die mit einer Strafe bis zu 4 Jahren bedroht sind)

Anklagen durch ein Jugend- bzw. Jugendschöffengericht

  • Privatklageverfahren
  • Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
  • kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
  • sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, Telefonüberwachungen usw.)
  • Bewährungsüberwachungen
  • Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch Rechtpfleger
  • Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
  • Vollstreckung von Freizeitarresten
  • Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
  • Abschiebehaftsachen.

Bußgeldabteilung:

  • Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
  • Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von -Bußgeldbescheiden)


 

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