Amtsgericht Bielefeld

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Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register dessen wesentliche Aufgabe es ist, Kaufleuten und interessierten Bürgern die Möglichkeit einzuräumen, sich durch Einsichtnahme in das Handelsregister wichtige rechtliche Informationen über Geschäftspartner zu verschaffen. Ferner bietet das Handelsregister für Kaufleute die Möglichkeit, sich Dritten gegenüber durch Verweis auf eine erfolgte Eintragung zu legitimieren. Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen gegliedert:

In die Abteilung A werden eingetragen:

  • Einzelkaufleute
  • offene Handelsgesellschaften - oHG -
  • Kommanditgesellschaften - KG -
  • juristische Personen, die kaufmännische Eigenbetriebe führen (dazu gehören auch die Eigenbetriebe der öffentlich-rechtlichen Körperschaften)
  • die Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen

In die Abteilung B werden Kapitalgesellschaften eingetragen:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbH -
  • Aktiengesellschaften - AG -
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Aus dem Handelsregister sind ersichtlich:

  • Firma und Sitz
  • bei Kapitalgesellschaften auch Unternehmensgegenstand und Stammkapital
  • die gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer, Inhaber), eventuell Prokuren sowie die Regelung der Vertretungsmacht allgemein und hiervon abweichende Regelungen für die einzelnen Vertreter

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Auf seine Eintragungen kann man sich verlassen, soweit man nicht "bösgläubig" ist, das heißt weiß, dass die Eintragung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Die Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind in öffentlich beglaubigter Form elektronisch (nur über einen Notar) einzureichen.

Die Veröffentlichungen der Eintragungen im Handelsregister erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger externer Link, öffnet neues Browserfenster und bis zum 31.12.2009 auch daneben noch in der Tagesspresse. 

Einsichtnahme in das Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister per Computer

Bei dem Amtsgericht Bielefeld steht Ihnen ein Einsichts-Computer zur landesweiten (Nordrhein-Westfalen) selbständigen und kostenfreien Einsichtnahme in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister zur Verfügung.

Dieser Computer befindet sich in der Ebene 7 vor den Räumen der Registerabteilung und steht Ihnen während der gewöhnlichen Öffnungszeiten zur Verfügung. 

An diesem Computer können allerdings keine Ausdrucke gefertigt werden.
Dazu sind die folgenden Ausführungen zu den Registerauszügen zu beachten.

Registerauszüge

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Registerauszug bzw. Ablichtungen der Urkunden aus dem Sonderband bei dem Gericht zu beantragen.

Der Registerauszug gibt – je nach Unternehmensform – Auskunft über die genaue Firmierung, den Sitz, den Gegenstand, das Stammkapital, den Geschäftsführer / Inhaber / Persönlich haftenden Gesellschafter / Vorstand / Prokuristen / Kommanditisten und die Vertretungsregelung.

Der Antrag auf Erteilung eines Registerauszuges muß schriftlich gestellt werden an:

Amtsgericht Bielefeld - Registergericht -  33595 Bielefeld

oder per Fax an 0521 549 2538.

Aufgrund der Umstellung auf elektronische Registerführung unterscheiden wir drei Arten der Registerauszüge

  1. aktueller Ausdruck
    (gibt die zur Zeit aktuellen Daten wieder und wird automatisch erteilt, wenn keine besonderen
     Angaben gemacht werden)
  2. chronologischer Ausdruck
    (gibt die ab 15.03.2002 –Start der elektronischen Handelsregisterführung bei dem Amtsgericht Bielefeld– erfolgten Eintragungen in tabellarischer Reihenfolge wieder)
  3. historischer Ausdruck
    (die eingescannte Form des "alten" Registerblattes – enthält nur die Daten bis 15.03.2002)

Um eventuelle. Fehler bzw. Mehrkosten zu vermeiden, formulieren Sie Ihren Antrag bitte entsprechend.

Kosten

unbeglaubigt

beglaubigt

1 Registerauszug

10,00 EURO

18,00 EURO

jede kopierte Seite aus dem Sonderband

0,50 EURO

einmalige Beglaubigungsgebühr von 10,00 EURO plus 0,50 EURO pro Seite


 

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