Das Amtsgericht ist zuständig für die Anordnung der Berichtigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) oder des Familienbuches. Lehnt der Standesbeamte die Vornahme einer Amtshandlung (zum Beispieldie Eintragung eines "ungewöhnlichen" Vornamens in das Geburtenbuch) ab, kann er auf Antrag der Beteiligten (zum Beispielder Eltern) durch das Amtsgericht dazu angehalten werden. Das Amtsgericht Bielefeld ist für die Bearbeitung der Standesamtssachen des gesamten Landgerichtsbezirks zuständig. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Landgericht entscheidet. Kosten für dieses Verfahren werden nur im Falle der Zurückweisung eines Antrages erhoben, sonst ist das Verfahren kostenfrei.

Die Geschäftsstelle der Abteilung für Standesamtssachen erreichen Sie während der üblichen Geschäftszeiten wie folgt: Telefonliste Personenstandssachen