Der
Ambulante Soziale Dienst
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fachstelle: Bewährungshilfe
Siekerwall 9
33602 Bielefeld
Telefon 0521 56078-0 Telefax: 0521 56078
ist zuständig für die Städte Bielefeld, Schloß-Holte Stukenbrock, Halle, Borgholzhausen, Werther und die Gemeinde Steinhagen.
Wird der Angeklagte zu einer Strafe mit Bewährung verurteilt, wird er meistens der Bewährungshilfe unterstellt.
Die Bewährungshelferin bzw. der Bewährunghelfer steht dem Verurteilten zur Seite und
- überwacht
- die Erfüllung von Auflagen zum Beispiel
Schadenswiedergutmachung
Zahlung von Geldbußen
Ableistung der Stunden gemeinnütziger Arbeit
- die Befolgung von Weisungen zum Beispiel
Bestimmung des Aufenthaltes
Anordnungen bzgl. der Ausbildung, Arbeit und Freizeit
Vereinbarungen bzgl. einer Schuldenregulierung
- erstellt Berichte über die Lebensführung des Verurteilten
- hilft zum Beispiel
- bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und Wohnung
- bei der Sicherung des Lebensunterhaltes
- bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber von Behörden
- bei der Suche nach Therapieeinrichtungen und Drogenberatungsstellen