Die Gerichtskasse Bielefeld ist für Ein- und Auszahlungen verschiedener Art zuständig.
Unter Einzahlungen versteht man zum Beispiel:
- die Zahlung von Gebühren und Strafen
- Sicherheitsleistungen und Kautionen
Die Zahlungen können durch Überweisung oder Einreichung eines Schecks vorgenommen werden. Während der Kassenstunden ist auch eine Barzahlung möglich; nicht möglich ist jedoch eine Zahlung mittels EC-Karte.
Die Gerichtskasse ist ferner zuständig für:
- die Auszahlung von Zeugenentschädigungen
- das Auffüllen von Gerichtskostenstemplern
Die Sprechzeiten der Gerichtskasse entsprechen den Sprechzeiten des Amtsgerichts.
Kassenstunden der Gerichtskasse für Bareinzahlungen:
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12:30 Uhr.
dienstags zusätzlich 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
In Eilfällen (Hinterlegung, Zahlung von Kautionen usw.) können außerhalb dieser Zeiten Termine telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter/-in vereinbart werden.
Kassenstunden für Barauszahlungen - Zeugen - :
montags und dienstags von 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr und
mittwochs bis freitags von 09.00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Für Überweisungen an die Gerichtskasse Bielefeld benutzen Sie bitte folgende Bankverbindungen:
Gerichtskasse Bielefeld
Deutsche Bundesbank (Filiale Bielefeld)
Kontnummer: 480 015 50
Bankleitzahl: 480 000 00
IBAN: DE79 4800 0000 0048 0015 50
BIC: MARKDEF1480 (Ort: Bielefeld)
In Zwangsversteigerungsverfahren benutzen Sie bitte bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung das Konto der Oberjustizkasse Hamm bei der Helaba Landesbank Thüringen-Hessen (Konto: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD)
Dabei müssen zwingend angegeben werden:
- der Name des Amtsgerichts
- das Aktenzeichen des Verfahrens
- das Stichwort "Sicherheit"
- der Tag des Versteigerungstermins