Amtsgericht Bielefeld

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Gerichtskasse

Die Gerichtskasse Bielefeld ist für Ein- und Auszahlungen verschiedener Art zuständig.

Unter Einzahlungen versteht man zum Beispiel:

  1. die Zahlung von Gebühren und Strafen 
  2. Sicherheitsleistungen und Kautionen

Die Zahlungen können durch Überweisung oder Einreichung eines Schecks vorgenommen werden. Während der Kassenstunden ist auch eine Barzahlung möglich; nicht möglich ist jedoch eine Zahlung mittels EC-Karte.

Die Gerichtskasse ist ferner zuständig für:

  1. die Auszahlung von Zeugenentschädigungen
  2. das Auffüllen von Gerichtskostenstemplern

Die Sprechzeiten der Gerichtskasse entsprechen den Sprechzeiten des Amtsgerichts.

Kassenstunden der Gerichtskasse für Bareinzahlungen:
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12:30 Uhr.
dienstags zusätzlich 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

In Eilfällen (Hinterlegung, Zahlung von Kautionen usw.) können außerhalb dieser Zeiten Termine telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter/-in vereinbart werden.

Kassenstunden für Barauszahlungen - Zeugen - :
montags und dienstags von 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr und
mittwochs bis freitags von 09.00 Uhr bis 15:30 Uhr.

 

Für Überweisungen an die Gerichtskasse Bielefeld benutzen Sie bitte folgende Bankverbindungen:
Gerichtskasse Bielefeld
Deutsche Bundesbank (Filiale Bielefeld)
Kontnummer: 480 015 50
Bankleitzahl: 480 000 00
IBAN: DE79 4800 0000 0048 0015 50
BIC: MARKDEF1480 (Ort: Bielefeld)

In Zwangsversteigerungsverfahren benutzen Sie bitte bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung das Konto der Oberjustizkasse Hamm bei der Helaba Landesbank Thüringen-Hessen (Konto: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD)
Dabei müssen zwingend angegeben werden:

  1. der Name des Amtsgerichts
  2. das Aktenzeichen des Verfahrens
  3. das Stichwort "Sicherheit"
  4. der Tag des Versteigerungstermins

 


 

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