Amtsgericht Bielefeld

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Abteilungen

Übersicht über alle Abteilungen des Amtsgerichts Bielefeld
Abteilungen Quelle: © Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO
Die Aufgaben, die untenstehende Abteilungen zu erledigen haben, werden auf den folgenden Seiten näher erläutert.
  • Beratungshilfe
    Berechtigungsscheine für die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten auf Staatskosten.
  • Familienabteilung
    Beim Familiengericht geht es um Ehescheidungen und um die mit der Scheidung und Trennung im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten.
  • Grundbuchamt
    Bedeutung und Funktion des Grundbuchs, Aufgaben, Zuständigkeiten.
  • Hinterlegungssachen
    Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten können beim Amtsgericht als Hinterlegungsgericht auf Antrag hinterlegt werden.
  • Insolvenzabteilung
    Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens zu erfüllen.
  • Mahnverfahren
    Beim Amtsgericht Bielefeld nicht vorhanden. Zuständig ist das Mahngericht beim Amtsgericht in Hagen.
  • Kirchenaustritte
    Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts Bielefeld wohnen, können Sie hier unter Vorlage des gültigen Personalausweises den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären.
  • Landwirtschaftssachen
    Entscheidungen in Verbindung mit Höfen im Sinne der Höfeordnung.
  • Mediation beim Güterichter
    Angebot zur alternativen Streitbeilegung
  • Nachlassabteilung
    amtliche Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen, Annahme von Erbausschlagungen, Sicherung von Nachlässen.
  • Registerabteilung
    Informationen zum Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Muster-, Güterrechts- und Partnerschaftsregister.
  • Standesamtssachen
    Berichtigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) oder des Familienbuches.
  • Strafabteilung
    Hier erfahren Sie, wie ein Strafverfahren sich in der Praxis abspielt und welche Sanktionen den Straftätern drohen.
  • Vormundschaftsabteilung (Vormundschaft/Betreuung/Pflegschaft)
    Rechtliche Vertretung für Volljährige, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Vormundschaft (§1773 BGB) tritt u.a. kraft Gesetzes ein, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht: das heißt, wenn beide Eltern verstorben sind oder beiden Eltern die elterliche Sorge entzogen wird.
  • Zivilabteilung
    Miet- und Nachbarschaftrecht, Mahnverfahren, Prozesskostenhilfe und Schlichtung.
  • Zwangsversteigerungsabteilung
    Diese Seite richtet sich in erster Linie an Erwerbsinteressenten von Immobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung und soll Ihnen einen allgemeinen Überblick über den Ablauf der Versteigerung bieten.
  • Zwangsvollstreckungsabteilung
    Gegen mich wird vollstreckt - wie kann das Gericht mir helfen? Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Räumungsvollstreckung, Kontenfreigaben und anderes.

 

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