Mit dem Prozesskostenrechner können Sie überschlägig die Kosten eines Zivilprozesses berechnen.
Die Berechnung beinhaltet neben den Gebühren nur die Auslagenpauschale der Rechtsanwälte; andere Auslagen wie Kosten für Zustellungen, Reisekosten der Parteien und der Anwälte etc. sind nicht erfasst.