Um einen Einblick in die verschiedenen Berufszweige der Justiz zu bekommen, besteht beim Amtsgericht Bielefeld die Möglichkeit sowohl ein Schulpraktikum als auch einen Berufsfelderkundungstag zu absolvieren.
Schülerpraktikum beim Amtsgericht Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld bietet an:
- für Schüler/innen der 9./10. und ggf 11. Klasse aus Bielefeld und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock ein zwei- bis
dreiwöchiges Schülerpraktikum zum Beruf „Justizfachangestellte/r“
- für Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 11 aus Bielefeld und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock ein zweiwöchiges Schülerpraktikum
zum Beruf „Rechtspfleger/in“
Für das Jahr 2024 sind leider schon alle Praktikumsplätze für den Beruf „Justizfachangestelle/r“ vergeben.
Ein Schülerpraktikum für den Beruf „Richter/in“ kann aus organisatorischen Gründen leider nicht angeboten werden.
Wenn Sie sich für ein Praktikum bewerben möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und fügen diesem bitte bei:
- Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit des Praktikums
- nur bei Praktika für den Beruf "Rechtspfleger/in": Kurzen Lebenslauf und Kopie des letzten Schulzeugnisses.
Für das Jahr 2024 sind leider schon alle Praktikumsplätze für den Beruf "Rechtspfleger/in" vergeben.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Döring: 0521 549-2999 - für Schüler ab Jahrgangsstufe 11 im Hinblick auf den Beruf „Rechtspfleger/in“
Herr Hellmann: 0521 549-2965 - für Schüler der Klassen 9, 10, und ggf. 11 im Hinblick auf den Beruf „Justizfachangestellte/r“
Berufsfelderkundungstag für Schüler beim Amtsgericht Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld bietet Berufsfelderkundungstage zu allen Ausbildungsmöglichkeiten und Berufen bei einem Amtsgericht ( z.B. „Justizfachangestellte/r“ , „Rechtspfleger/in“ und „Richter/in“ ) an.
Für das Jahr 2024 sind leider schon alle Plätze für einen Berufsfelderkundungstag vergeben.
Wenn Sie sich für einen Berufsfelderkundungstag bewerben möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Praktische Studienzeit für Studenten der Rechtswissenschaft
Das Amtsgericht Bielefeld bietet außerdem in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld den Studierenden der Fakultät für Rechtswissenschaft, die bei Praktikumsbeginn das vierte Fachsemester bereits absolviert haben, die Möglichkeit, eine 4-wöchige praktische Studienzeit in der Rechtspflege (kein Verwaltungspraktikum, nur für Studierende des Fachbereichs Jura) in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Diese Gruppenpraktika sollen jeweils im Februar/März und September eines Jahres stattfinden. Andere oder Einzelpraktika werden nicht angeboten.
Für Studenten der Universität Bielefeld erfolgt die Anmeldung zur Teilnahme an der praktischen Studienzeit über den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Das auf der Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" hinterlegte Anmeldeformular ist zu verwenden. Die Anmeldung setzt voraus, dass ein Praktikum in der Rechtspflege noch nicht vollständig absolviert wurde. Das Ende der Anmeldefrist entnehmen Sie bitte den Aushängen/Mitteilungen der Universität. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz besteht nicht. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die vorhandenen Plätze, entscheidet das Los. Vor Beginn wird zur praktischen Studienzeit eine Vorbereitungsveranstaltung stattfinden, die vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht durchgeführt wird. Hierzu werden die Studierenden, die einen Praktikumsplatz bekommen haben, gesondert eingeladen.
Ansprechpartner: Professor Dr. Oliver Ricken Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht
Raum: H1 – 112 a,
Telefon: 0521-106 4414
E-Mail: oliver.ricken@uni-bielefeld.de
Homepage: www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/ricken/
Studenten anderer Universitäten richten ihre Bewerbung per E-Mail direkt an das Amtsgericht Bielefeld.
Ansprechpartnerin ist Richterin am Amtsgericht Weilert
E-Mail: studentenpraktika@ag-bielefeld.nrw.de
Telefon: 0521 549-2993
Die Plätze werden beim Amtsgericht Bielefeld in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbung abhängig vom Fachsemester vergeben. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Immatrikulation und das erreichte Fachsemester beizufügen.