Aktuell häufen sich auch beim Amtsgericht Bielefeld wieder Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handels- und Vereinsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise "NRW",  „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegisterzentrale“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“, "Zentrale Zahlstelle Justiz in Berlin" oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf. 

Als Zahlungsempfänger sind in den Überweisungsträgern genannt u. a. "Volkas", "ARZ", "Zentrale Zahlstelle Justiz", "Zentrale Zahlstelle Hamburg","Zentrale Zahlstelle München","Zentrale Zahlstelle", "IMV", "Anordnende Zahldienststelle", "ERA Zahldienststelle".

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie, dass das Landeswappen allein kein Garant für die Richtigkeit einer Rechnung ist!

Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist. 

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Die Empfängerkonten befinden sich häufig im Ausland. Anstelle einer Privatperson als Zahlungsempfänger kann dort auch "Handelsregister" angeführt sein.
Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts. Es empfielt sich, zunächst die Eintragungsnachricht des Registergerichts abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.

Die Einsicht in das Handelsregister ist kostenlos

Für den Abruf von Daten aus dem offiziellen, gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de werden keine Kosten erhoben. Es müssen vom Nutzer in keinem Fall persönliche Daten eingegeben werden. Sollte Sie zum Abruf von Auskünften aus dem Handels- oder Vereinsregister auf einer Internetseite zur Eingabe von persönlichen Daten und/oder zur Zahlung von Gebühren aufgefordert werden, befinden Sie sich nicht auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder.