Achtung:
Aufgrund der
Coronakrise bitten wir Sie, Ihre Interessen und Anliegen zunächst schriftlich oder telefonisch (Sprechzeiten montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und dienstags von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr) wahrzunehmen.
Sprechzeiten (auch für die Zahlstelle):

montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und dienstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 
Öffnungszeiten

Das Dienstgebäude ist Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und von Mittwoch bis Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an das Personal in der Eingangskontrolle.

Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich aber bitte an die oben genannten Sprechzeiten.


Bitte beachten Sie:

Die Bediensteten des Amtsgerichts Bielefeld stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.

Für einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim hiesigen Nachlassgericht wird um vorherige schriftliche oder telefonische Terminabsprache gebeten.

Ab dem 04.10.2021 ist der Austritt aus der Kirche beim Amtsgericht Bielefeld grundsätzlich nur noch nach einer vorherigen Online-Terminbuchung möglich.

Aus Sicherheitsgründen finden im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bielefeld Personenkontrollen statt. Da Waffen und andere gefährliche Gegenstände im Gebäude verboten sind, bitten wir zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle, auf das Mitführen solcher Dinge schon im voraus zu verzichten.