I-Point
Informationsterminal

Grundsätzlich sind die Gerichtsverhandlungen öffentlich und jedermann zugänglich. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, was in der Regel bereits durch den Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird. Nicht öffentlich sind vor allem Jugendstrafsachen und die meisten Familiensachen.

Auch in einer öffentlichen Verhandlung kann im Einzelfall die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen werden. Dies ist etwa der Fall, wenn besondere schutzwürdige Belange von Verfahrensbeteiligten behandelt werden, die nicht einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, wie zum Beispiel bei der Vernehmung eines Opfers einer Sexualstraftat.

Von selbst versteht sich, dass die Besucher einer Verhandlung den Gang des Verfahrens nicht zu stören haben. Wer sich hieran nicht hält, muss mit Ordnungsstrafen und gegebenenfalls dem Verweis aus dem Saal rechnen.

Ob die jeweilige Sitzung öffentlich oder nichtöffentlich ist, erkennen Sie an der Leuchtanzeige über dem Terminsaushang des Sitzungssaals.

Informationen zu den Terminen erhalten Sie am Informationspoint (I-Point) oder an unseren Informationsterminals.
Den Informationspoint (I-Point) finden Sie auf der Saalebene (Ebene 0) die Informationsterminals jeweils im Bereich der Eingänge des Amtsgerichts (Ebene U1) und des Landgerichts (Ebene 0).

Film-, Ton- und Fotoaufnahmen sind im gesamten Justizzentrum grundsätzlich nicht gestattet.

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: