Im Erdgeschoss des Gerichtszentrums befindet sich das Betriebsrestaurant, das auch allen Besuchern offen steht.
Im Hinblick auf die anhaltende Corona-Pandemie gilt für externe Besucher der Kantine die aktuelle Coronaschutzverordnung. Diese dürfen die Kantine ausschließlich geimpft, genesen oder getestet betreten. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.
Ab 11:45 Uhr stehen die Sitzplätze ausschließlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizbehörden Bielefeld zur Verfügung.
Für externe Besucher steht die Kantine des Justizzentrums Bielefeld ab 11:45 Uhr nur für einen Außer-Haus-Verkauf zur Verfügung, sodass die Möglichkeit besteht verschiedene belegte Backwaren und Getränke (Kaffee, Saft und Softdrinks) zu erwerben.
Bitte achten Sie außerdem auf das Einhalten der notwendigen Hygienemaßnahmen: Halten Sie 2 Meter Abstand und waschen Sie sich die Hände vor dem Betreten der Kantine.
Bitte verrücken Sie keine Tische oder Stühle.