Der Gesetzgeber hat in § 278 Absatz 5 ZPO bzw. § 36 Absatz 5 FamFG die Möglichkeit geschaffen, zum Zweck der Konfliktbeilegung eine Güteverhandlung durchzuführen. Die Güterichter beim Amtsgericht Bielefeld bedienen sich ausschließlich der Mediation. Die Richter haben hierfür eine besondere Ausbildung erhalten. Mit der Methode der Mediation erhalten die Beteiligten eines Rechtsstreites die Möglichkeit, in einem nicht öffentlich und vertraulich geführten Gespräch eine für beide Seiten akzeptable Konfliktlösung zu erarbeiten. Das Verfahren kann sodann mit einem Vergleich abgeschlossen werden, durch den auch der Rechtsstreit beendet wird. Das Gespräch wird in Anwesenheit der Rechtsanwälte der Beteiligten geführt und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Bei einem Scheitern der Mediation wird der Rechtsstreit unverzüglich fortgesetzt. Der streitentscheidende Richter ist immer ein anderer als der Güterichter.

 

Nähere Informationen über die Mediation entnehmen Sie bitte dem Flyer „Mediation durch den Güterichter“.