Unter Einzahlungen versteht man zum Beispiel:

  1. die Zahlung von Gebühren und Strafen 
  2. Sicherheitsleistungen und Kautionen

Die Zahlungen können durch Überweisung vorgenommen werden. Während der Kassenstunden ist auch eine Barzahlung möglich; nicht möglich ist jedoch eine Zahlung mittels EC-Karte.

Die Zahlstelle ist ferner zuständig für:

  1. die Auszahlung von Zeugenentschädigungen
  2. das Auffüllen von Gerichtskostenstemplern

Die Sprechzeiten der Zahlstelle entsprechen den Sprechzeiten des Amtsgerichts.

Kassenstunden der Zahlstelle für Bareinzahlungen:
montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
dienstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

In Eilfällen (Hinterlegung, Zahlung von Kautionen usw.) können außerhalb dieser Zeiten Termine telefonisch mit der/dem jeweiligen Sachbearbeiter/-in vereinbart werden.

Kassenstunden für Zeugenentschädigungen (Barauszahlungen):
montags und dienstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
mittwochs bis freitags von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr.


Für Überweisungen benutzen Sie bitte folgende Bankverbindungen:
Amtsgericht Bielefeld - Zahlstelle - 
Deutsche Bundesbank (Filiale Bielefeld)
Kontnummer: 480 015 10
Bankleitzahl: 480 000 00
IBAN: DE92 4800 0000 0048 0015 10
BIC: MARKDEF1480

In Zwangsversteigerungsverfahren benutzen Sie bitte bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung das Konto der zentralen Zahlstelle Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Helaba Landesbank Thüringen-Hessen (Konto: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD)
Dabei müssen zwingend angegeben werden:

  1. der Name des Amtsgerichts
  2. das Aktenzeichen des Verfahrens
  3. das Stichwort "Sicherheit"
  4. der Tag des Versteigerungstermins