Schiedspersonen für Schloß Holte-Stukenbrock
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Lüke, Rainard | Am Ottenhof 13a 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Tel.-Nr.: 05207 2868 E-Mail: rainard.lueke.schiedsmann@gmx.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Schloß Holte-Stukenbrock |
| 1.Vertretung: Pierskalla, Gabriele | Sperlingweg 3 33758 Schloß Holte Stukenbrock Mobil: 0160 8856501 E-Mail: g.pierskalla.schiedsfrau-shs@t-online.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Weitere anerkannte Gütestellen für Schloß Holte-Stukenbrock
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere
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Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Tel.-Nr.: 05207 8905-0 , Telefax: 05207 8905-541
E-Mail: schlossholte-stukenbrock@gt-net.de
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