Schiedspersonen für Schloß Holte-Stukenbrock

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Lüke, RainardAm Ottenhof 13a
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Tel.-Nr.: 05207 2868
E-Mail: rainard.lueke.schiedsmann@gmx.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Schloß Holte-Stukenbrock
1.Vertretung:
Pierskalla, Gabriele
Sperlingweg 3
33758 Schloß Holte Stukenbrock
Mobil: 0160 8856501
E-Mail: g.pierskalla.schiedsfrau-shs@t-online.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Schloß Holte-Stukenbrock
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Tel.-Nr.: 05207 8905-0 , Telefax: 05207 8905-541
E-Mail: schlossholte-stukenbrock@gt-net.de

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