Rufnummer: 0521 549-0 (Zentrale)

Telefax: 0521 549-2538

Hinweis:
Für einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim hiesigen Nachlassgericht wird um vorherige schriftliche oder telefonische Terminabsprache gebeten.

Die Zuständigkeit Ihres Sachbearbeiters richtet sich nach dem Familiennamen des Verstorbenen bzw. Testators. Die entsprechende Durchwahl entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle. Es wird darauf hingewiesen, dass eine schnelle und qualifizierte Auskunft grundsätzlich nur durch diesen gegeben werden kann. Bei telefonischen Nachfragen zu einem laufenden Verfahren halten Sie bitte – zur Vermeidung von Wartezeiten – die Geschäftsnummer des Gerichts bereit.

Familienname des Verstorbenen beginnt mit ...AbteilungTelefon
F, H, T, V 111 0521 549-2738
J, K, Z 113 0521 549-2745
E, Q, S, Sch, Sp, X, Y 114 0521 549-2713

A, B, P und

alle Hoffolgezeugnisse

alle Todeserklärungen

115

117 Lw

24

0521 549-2889
C, D, L, O, St, U 116 0521 549-2742

I, N, W

118 0521 549-2714 (nur vormittags)
G, M, R 119 0521 549-2890

Stand: 02.05.2023