Vor dem Hintergrund des Übergangs von der Corona-Pandemie zur Endemie bleibt für das Amtsgericht Bielefeld die Leitlinie, die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Abständen und Hygiene sowie die Empfehlungen des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten einzuhalten.

Dies bedeutet für die Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Bielefeld Folgendes:

  • Bitte halten Sie auf dem Gelände des Justizzentrums Bielefeld, insbesondere in der Warteschlange vor dem Eingang, sowie im Justizzentrum weiterhin Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern sowie zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

  • Bei einer notwendigen persönlichen Vorsprache bitten wir weiterhin um vorherige telefonische Kontaktaufnahme während der o. g. Sprechzeiten. Im Falle eines beabsichtigten Kirchenaustritts benutzen Sie bitte den Service der Online-Terminbuchung.

  • Bei einem positiven Corona-Selbsttests gilt die dringende Empfehlung und Bitte, für die Dauer von fünf Tagen nach einem positiven Test im Justizzentrum mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.
  • Ladungen zu gerichtlichen Verhandlungen ist grundsätzlich Folge zu leisten. Falls Sie an COVID-19, Grippe oder aus anderem Grund erkrankt sind, bleiben Sie dem Termin nicht unentschuldigt fern, sondern informieren Sie uns möglichst schnell - zum Beispiel telefonisch - über Ihre Situation.

  • Der Zutritt zu den Dienstzimmern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist auch weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache oder bei einer Ladung zu einem Termin gestattet. Im Übrigen ist der Zutritt zu den Büroräumen den Besuchern untersagt.

  • Die grundlegenden Basismaßnahmen zum Infektionsschutz („AHA+L“) sind auch weiterhin im gesamten Justizzentrum zu beachten. Ausreichende Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!