Bitte beachten Sie folgendes:

Gesetzliche Erbfolge: Wenn Sie einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge beantragen möchten, muss die Verwandtschaft durch geeignete Urkunden belegt werden.

Reichen Sie Kopien der Urkunden zusammen mit dem anliegenden Formular ein, damit geprüft werden kann, ob noch Urkunden fehlen. Beim Beurkundungstermin müssen Sie dann alle Urkunden im Original oder öffentlich beglaubigter Form mitbringen.

Testamentarischer Erbfolge: Bevor ein Termin vereinbart werden kann, müssen sämtliche Verfügungen von Todes wegen (Testamente/Erbverträge) eröffnet werden. Erst wenn Sie die Benachrichtigung über die Testamentseröffnung erhalten haben, können Sie einen Terminantrag stellen.

Termine für die Abgabe eines privatschriftlichen Testaments zur amtlichen Verwahrung oder für die Rücknahme eines Testaments aus amtlicher Verwahrung sowie für eine Erbausschlagung (erst ab 01.07.2023 möglich!) können Sie hier oder über einen zentralen Link (www.justiztermine.nrw.de) auf einfachem Wege online buchen. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich einen Termin online zu reservieren, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern auch telefonisch für eine Terminvereinbarung oder sonstige Fragen zur Verfügung. Die erforderlichen Daten werden bei der Terminbuchung abgefragt, sodass für diese Dienstleistungen keine Papierformulare mehr auszufüllen sind.